SÖHNGEN Verbandbuch

Produktinformationen "SÖHNGEN Verbandbuch"

Jede Hilfeleistung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 zu dokumentieren und 5 Jahre verfügbar zu halten.
Verbandbuch mit vorgedruckten Spalten, zur Registrierung von Betriebsunfällen.

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